Derzeit zahlen Kinderlose bei der Pflegeversicherung höhere Beiträge als Eltern. An diesem Prinzip ändert sich nichts.
Allerdings berücksichtigt das Beitragsrecht bisher die konkrete Kinderanzahl nicht. Das ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar (Beschluss vom 7. April 2022 – 1 BvL 3/18 u.a.). Denn der mit steigender Kinderanzahl anwachsende Erziehungsaufwand wird im Beitragsrecht bisher in der Pflegeversicherung nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Benachteiligung tritt bereits ab dem zweiten Kind ein.
Der neue Beitragssatz von 3,4 Prozent (statt bisher 3,05 Prozent) gilt für Eltern mit einem Kind und ist gleichzeitig die Basis für die Berechnung der Beiträge für Kinderlose und für Eltern mit zwei und mehr Kindern.
Beschäftigte mit mehr als einem Kind sollen ab vom zweiten bis sechsten Kind, gestaffelt nach Kinderzahl, mit einem Abschlag vom Beitragssatz entlastet werden. Berücksichtigt werden hierbei Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Die Entlastung ist wie folgt gestaffelt:
- 0,25 Prozent bei zwei Kindern - Beitragssatz 3,15 %
- 0,50 Prozent bei drei Kindern - Beitragssatz 2,9 %
- Prozent bei vier Kindern - Beitragssatz 2,65 %
- 1,00 Prozent bei fünf und mehr Kindern - Beitragssatz 2,4 %
Kinder, die das 25. Lebensjahr vollenden, fallen mit Ablauf des Monats bei der Berücksichtigung raus.
Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte. Dafür wird der Beitragssatz von 3,4 Prozent für Eltern mit einem Kind zugrunde gelegt. Während der Beitragssatz für Beschäftigte mit mehreren Kindern abnimmt und für Kinderlose steigt, beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers gleichbleibend 1,7 Prozent.
Kinderzahl |
Zuschlag (+) Abschlag (-) in % |
Beitragssatz in % |
Arbeitgeberanteil in % |
Beschäftigtenanteil in % |
---|---|---|---|---|
Kinderlos |
+ 0,6 |
4,0 |
1,7 |
2,3 |
Eltern mit 1 Kind (gilt lebenslang) |
Basiswert |
3,4 |
1,7 |
1,7 |
Eltern mit 2 Kindern* |
- 0,25 |
3,15 |
1,7 |
1,45 |
Eltern mit 3 Kindern* |
- 0,5 |
2,9 |
1,7 |
1,2 |
Eltern mit 4 Kindern* |
- 0,75 |
2,65 |
1,7 |
0,95 |
Eltern mit 5 und mehr Kindern* |
- 1,0 |
2,4 |
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