UnternehmensJournal

Beiträge der Pflegeversicherung steigen - Entlastung für Eltern mit Kindern

Beiträge der Pflegeversicherung steigen - Entlastung für Eltern mit Kindern

von Bianca Wunderwald -
Anzahl Antworten: 0
Nach einem Plan der Bundesregierung soll ab dem 1. Juli 2023 den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung von bisher 3,05 auf 3,4 Prozent steigen. Für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, soll der Beitragssatz von 3,4 auf 4,0 Prozent des Bruttoentgelts steigen.

Derzeit zahlen Kinderlose bei der Pflegeversicherung höhere Beiträge als Eltern. An diesem Prinzip ändert sich nichts.

Allerdings berücksichtigt das Beitragsrecht bisher die konkrete Kinderanzahl nicht. Das ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar (Beschluss vom 7. April 2022 – 1 BvL 3/18 u.a.). Denn der mit steigender Kinderanzahl anwachsende Erziehungsaufwand wird im Beitragsrecht bisher in der Pflegeversicherung nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Benachteiligung tritt bereits ab dem zweiten Kind ein. 

Der neue Beitragssatz von 3,4 Prozent (statt bisher 3,05 Prozent) gilt für Eltern mit einem Kind und ist gleichzeitig die Basis für die Berechnung der Beiträge für Kinderlose und für Eltern mit zwei und mehr Kindern.

Beschäftigte mit mehr als einem Kind sollen ab vom zweiten bis sechsten Kind, gestaffelt nach Kinderzahl, mit einem Abschlag vom Beitragssatz entlastet werden. Berücksichtigt werden hierbei Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. 

Die Entlastung ist wie folgt gestaffelt:

  • 0,25 Prozent bei zwei Kindern  - Beitragssatz 3,15 %
  • 0,50 Prozent bei drei Kindern - Beitragssatz 2,9 %
  • Prozent bei vier Kindern - Beitragssatz 2,65 %
  • 1,00 Prozent bei fünf und mehr Kindern - Beitragssatz 2,4 %
Die Abschläge für Kinder gelten ab Beginn des Monats der Geburt, frühestens ab dem 1. Juli 2023. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage des Nachweises innerhalb von drei Monaten. Später eingereichte Nachweise wirken ab Beginn des Folgemonats der Vorlage.

Kinder, die das 25. Lebensjahr vollenden, fallen mit Ablauf des Monats bei der Berücksichtigung raus.

Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte. Dafür wird der Beitragssatz von 3,4 Prozent für Eltern mit einem Kind zugrunde gelegt. Während der Beitragssatz für Beschäftigte mit mehreren Kindern abnimmt und für Kinderlose steigt, beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers gleichbleibend 1,7 Prozent.

Die Beiträge in der Übersicht

Kinderzahl

Zuschlag (+) Abschlag (-) in %

Beitragssatz in %

Arbeitgeberanteil in %

Beschäftigtenanteil in %

Kinderlos

+ 0,6

4,0

1,7

2,3

Eltern mit 1 Kind (gilt lebenslang)

Basiswert

3,4

1,7

1,7

Eltern mit 2 Kindern*

- 0,25

3,15

1,7

1,45

Eltern mit 3 Kindern*

- 0,5

2,9

1,7

1,2

Eltern mit 4 Kindern*

- 0,75

2,65

1,7

0,95

Eltern mit 5 und mehr Kindern*

- 1,0

2,4

--- ---
* vor Vollendung des 25. Lebensjahres



Sie haben Fragen zur Lohnabrechung? Wir erstellen Ihre laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen!

Lagern Sie die monatlicher Führung des Lohnkontos aus und entlasten Sie Ihr Unternehmen von der komplizierten und zeitraubenden Aufgaben rund um die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Sparen Sie wertvolle Zeit für Ihr eigentliches Kerngeschäft!

Wir erstellen für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in nahezu jeder Branche. Kontaktieren Sie uns unter 0351 65352940 oder office@Die-UnternehmensExperten.de .