UnternehmensJournal

Differenzierung der Nachtarbeitszuschläge zulässig

Differenzierung der Nachtarbeitszuschläge zulässig

von Remo Liebscher -
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Sieht ein Tarifvertrag für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vor als für regelmäßige Nachtarbeit, ist dies laut BAG zulässig und verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Urteil vom 22. Februar 2023, Az.: 10 AZR 332/20). Voraussetzung ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes, der im Tarifvertrag erkennbar sein muss. Aus Sicht des BAG ist die geringere Planbarkeit bei unregelmäßiger Nachtarbeit, die zu einer entsprechenden Belastung führt, ein sachlicher Grund.